Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232_2003 AT

232. Verordnung: Änderung der Standard- und Muster-Verordnung 2000 (1. Novelle zum StMV)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 232. Verordnung: Änderung der Standard- und Muster-Verordnung 2000 (1. Novelle zum StMV)

Auf Grund der §§ 17 Abs. 2 Z 6 und 19 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I

Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, wird verordnet

Die Standard- und Muster-Verordnung 2000 (StMV), BGBl. II Nr. 201/2000, wird wie folgt geändert

1. In der Standardanwendung „SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse“

a) werden bei den Datenarten Nr. 01 und 03 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–23“ durch

„1–24“ ersetzt;

b) werden bei der Datenart Nr. 02 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–23“ durch „1–25“

ersetzt;

c) werden bei der Datenart Nr. 12 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „2–7, 9–11, 15, 16, 18,

21, 22“ durch „2–7, 9–11, 15, 16, 18, 21, 22, 25“ ersetzt;

d) werden bei der Datenart Nr. 13 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–23“ durch „1–23, 25“

ersetzt;

e) werden bei der Datenart Nr. 17 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „2, 4, 5, 9–12, 18, 19, 21–

23“ durch „2, 4, 5, 9–12, 18, 19, 21–24“ ersetzt;

f) wird am Ende der Datenart Nr. 20 in den Spalten „Datenarten:“ und „Empfängerkreise:“ folgender

Text angefügt

„Mitarbeitervorsorge gemäß BMVG

MVK-Leitzahl 2, 12, 24

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

2, 12, 24

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) 2, 12, 24

Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

2, 12, 24

Eingezahlter Betrag an MV 2, 12, 24

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) 2, 12, 24

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

24

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

24

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer 24

Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlung

durch Karenzurlaub) 2, 24“

g) werden bei der Datenart Nr. 68 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1, 2, 4–7, 9, 11–17, 19,

20–22“ durch „1, 2, 4–7, 9, 11–17, 19, 20–22, 25“ ersetzt;

h) werden bei der Datenart Nr. 81 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „2, 4–7, 9–11, 21, 22“

durch „2, 4–7, 9–11, 21, 22, 25“ ersetzt;

i) werden bei der Datenart Nr. 83 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–22“ durch „1–22, 25“

ersetzt;

j) wird der Punkt nach dem Empfängerkreis 23 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden die Empfängerkreise

„24 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;“ und „25*

Kunden und Interessenten des Auftraggebers.“ angefügt.

2. In der Standardanwendung „SA013 Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger“

a) wird bei der Aufzählung der Rechtsgrundlagen die Wortfolge „Nebengebührenzulagengesetz, BGBl.

Nr. 485/1971“ durch die Wortfolge „Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 340/1965“ ersetzt;

b) werden bei der Datenart Nr. 01 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–26“ durch „1–27“

ersetzt;

c) wird nach der Datenart Nr. 01 die Datenart Nr. „01a“ mit folgendem Text in den Spalten „Nr.:“, „Datenarten:“

und „Empfängerkreise:“ eingefügt

„01a Bereichsspezifische Personenkennzeichnung 1–27“

d) werden bei der Datenart Nr. 02 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–21, 23–26“ durch „1–

21, 23–28“ ersetzt;

e) werden bei der Datenart Nr. 03 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21,

24, 26“ durch „4, 6, 7, 9, 12, 17, 19, 21, 24, 26, 27“ ersetzt;

f) werden bei der Datenart Nr. 10 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „3–7, 9–14, 19–21“ durch

„3–7, 9–14, 19–21, 27“ ersetzt;

g) werden bei der Datenart Nr. 13 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „6, 7, 9, 12, 15–17, 21–

26“ durch „6, 7, 9, 12, 15–17, 21–26, 28“ ersetzt;

h) werden bei der Datenart Nr. 24 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1, 6–9, 12, 13, 15–21“

durch „1, 6–9, 12, 13, 15–21, 28“ ersetzt;

i) werden bei der Datenart Nr. 26 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–26“ durch „1–26, 28“

ersetzt;

j) werden bei der Datenart Nr. 27 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–26“ durch „1–26, 28“

ersetzt;

k) wird nach der Datenart Nr. 45 die Datenart Nr. „45a“ mit folgendem Text in den Spalten „Nr.:“, „Datenarten:“

und „Empfängerkreise:“ eingefügt

„45a Mitarbeitervorsorge

MVK-Leitzahl 4, 5, 27

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 27

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) 4, 5, 27

Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 27

Eingezahlter Betrag an MV 4, 5, 27

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) 4, 5, 27

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

27

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

27

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer 27

Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlungen

durch Karenzurlaub) 4, 27“

l) wird der Punkt nach dem Empfängerkreis 26 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden die Empfängerkreise

„27 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;“ und „28*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen.“

angefügt.

3. In der Standardanwendung „SA015 Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände“

a) werden bei der Datenart Nr. 01 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–24“ durch „1–25“

ersetzt;

b) wird nach der Datenart Nr. 01 die Datenart Nr. „01a“ mit folgendem Text in den Spalten „Nr.:“, „Datenarten:“

und „Empfängerkreise:“ eingefügt

„01a Bereichsspezifische Personenkennzeichnung 1–25“

c) werden bei der Datenart Nr. 02 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–19, 21–24“ durch „1–

19, 21–26“ ersetzt;

d) werden bei der Datenart Nr. 03 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22,

24“ durch „4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25“ ersetzt;

e) werden bei der Datenart Nr. 10 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „3–7, 9–13, 17–19“ durch

„3–7, 9–13, 17–19, 25“ ersetzt;

f) werden bei der Datenart Nr. 13 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „6, 7, 9, 14, 15, 19–24“

durch „6, 7, 9, 14, 15, 19–24, 26“ ersetzt;

g) werden bei der Datenart Nr. 24 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1, 6–9, 12, 14–19“ durch

„1, 6–9, 12, 14–19, 26“ ersetzt;

h) werden bei der Datenart Nr. 26 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–24“ durch „1–24, 26“

ersetzt;

i) werden bei der Datenart Nr. 27 in der Spalte „Empfängerkreise:“ die Ziffern „1–24“ durch „1–24, 26“

ersetzt;

j) wird nach der Datenart Nr. 45 die Datenart Nr. „45a“ mit folgendem Text in den Spalten „Nr.:“, „Datenarten:“

und „Empfängerkreise:“ eingefügt

„45a Mitarbeitervorsorge

MVK-Leitzahl 4, 5, 25

MV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen)

4, 5, 25

Beitragshöhe gemäß BMVG (Gruppensumme) 4, 5, 25

Beginn und Ende der MV-Beitragszahlung (Stichtag)

4, 5, 25

Eingezahlter Betrag an MV 4, 5, 25

MV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) 4, 5, 25

Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell)

25

Übertragungsbetrag an die MVK und Zahlungsmodus

25

Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer 25

Abmeldegründe (zB Unterbrechung der Beitragszahlungen

durch Karenzurlaub) 4, 25“

k) wird der Punkt nach dem Empfängerkreis 24 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden die Empfängerkreise

„25 Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;“ und „26*

Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen.“

angefügt.

4. In der Standardanwendung „SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden“ wird bei dem Empfängerkreis 4

die Wortfolge „Militärkommanden, gemäß § 7 Militärleistungsgesetz“ durch die Wortfolge „Militärkommanden,

gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes“ ersetzt.

5. In der Musteranwendung „MA003 KFZ-Zulassung durch beliehene Unternehmen“ wird bei dem Empfängerkreis

4 die Wortfolge „Militärkommanden, gemäß § 7 Militärleistungsgesetz“ durch die Wortfolge

„Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes“ ersetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →