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232_2002 AT

232. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 232. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheitenschulgesetzes

für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2001, sowie

des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden

höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II

Nr. 133/2000, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel III wird § 2 Abs. 6 nach der zweiten Nennung des Begriffes „Verordnung“ durch die Wendung

„in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000“ ergänzt.

2. Im Artikel III wird dem § 2 folgender Abs. 7 angefügt

„(7) Der vierte und sechste Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B,

B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 232/2002

treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

3. In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) und in den Anlagen A/i, A/w, A/m1,

A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m vierter Teil (Stundentafeln) wird im Bereich

der Oberstufe die Bezeichnung des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde“ durch die Bezeichnung

„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt und es entfällt die Klammer vor und

nach der Lehrverpflichtungsgruppe.

4. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände)

lautet im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ nach der

Überschrift „Grammatik – alle Fremdsprachen“ der Text in der Lebenden Fremdsprache „Ungarisch“ in

dem die 1. und 2. Klasse betreffenden Tabellentext nach dem Oberbegriff „Szóalkotás“ statt „• szóössze-

tétel,“ richtig „• szóösszetétel“.

5. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A lautet im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Lebende

Fremdsprache“ nach der Überschrift „Grammatik – alle Fremdsprachen“ der Text in der Lebenden

Fremdsprache „Ungarisch“ in dem die 3. und 4. Klasse betreffenden Tabellentext der die Überschrift

„Ingenév“ betreffende Textteil statt

„Ingenév: főnévi-, melléknévi- * és határozói igenév*“

richtig

„Ingenév

• főnévi-, melléknévi- * és határozói igenév*“.

6. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A lautet im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Physik“

im Bereich des Lehrstoffes der 2. Klasse der zweite und dritte Absatz samt Überschrift

„Die Welt in der wir uns bewegen

Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der

Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten,

der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern

ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die

gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit;

Gewichtskraft und Reibungskraft.

– Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.

Alle Körper bestehen aus Teilchen

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem

Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.

– Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;

– grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen

verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;

– grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden

können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;

– Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden

können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.“

7. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A wird im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Textiles

Werken“ in der Bildungs- und Lehraufgabe die Wortfolge im fünften Absatz „Produktgestaltung – Produktanalyse.“

durch „Produktgestaltung – Produktanalyse;“ ersetzt.

8. In den Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m sechster

Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im

Bereich der Oberstufe die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde“ durch die

Überschrift „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

9. In Anlage A lauten im sechsten Teil Abschnitt A im Bereich der Oberstufe im neuen Pflichtgegenstand

„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen

Grundsätze und der Lehrstoff

„Bildungs- und Lehraufgabe

Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen

Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische

Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische

Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen.

Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen

Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und

politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen

Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet

auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende

Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und

Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die

Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Schülerinnen und

Schüler notwendig ist.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit,

ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik-

und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im

Lebens- und Erfahrungsbereich der Lernenden.

Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die sozialen, kulturellen,

wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge

zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und

Ideologien zu erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen

erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können.

Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert

Sachkompetenz (Verstehen und politisches Wissen um institutionelle Regeln, Entscheidungsprozesse,

internationale Abhängigkeiten und Verknüpfungen usw.),

Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer Instrumente und Verfahren; Recherche

aus unterschiedlichen Quellen usw.) und

Sozialkompetenz (sensibles Gruppenverhalten, Argumentieren eigener Positionen, Verantwortungsbewusstsein,

Reflexionsfähigkeit usw.).

Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden

Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden.

Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander,

die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen

für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher

soll der Geschichtsunterricht insbesondere in der 7. und 8. Klasse zum Verständnis der Gegenwart beitragen.

Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, der analytisch drei Dimensionen unterscheidet

Formale Dimension: Im Sinne von Regelungsmechanismen geht es dabei um Verfassungsregeln,

Gesetze und Rechtsnormen, politische Institutionen.

Inhaltliche Dimension: Umfasst im Sinne von Gestaltung politische Sachprobleme, Programme, Ziele,

Lösungen, Ergebnisse der Politik.

Prozessuale Dimension: Bezieht sich im Sinne von Durchsetzung auf politische Akteure, Beteiligte,

Betroffene, Konflikte und Konsens, Kampf, Machtausübung, Beschaffung von Legitimation, Entscheidungsprozesse,

Interessen und ihre Durchsetzung.

Didaktische Grundsätze

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge

und chronologische Darstellungen zu behandeln.

Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als nahe

liegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche

und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden

Unterricht – unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung – umgesetzt werden.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im

Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen

sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern

ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien

eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen

führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese

Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil,

zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen.

Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden von großer Bedeutung. Sie

sollen neben den Kommunikationsformen wesentlich zu Diskussionskultur, Dialogfähigkeit und demokratischem

Engagement beitragen. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend sind vielfältige

Methoden und Arbeitsweisen einzusetzen.

Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach-

und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische

Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch

ihren Unterricht beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler politisch handlungsfähig werden. Dazu

müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische

Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen.

Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der

Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches,

forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges und produktorientiertes Lernen

umfasst.

Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die

Schülerinnen und Schüler haben die Lehrkräfte unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien

entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten. Es lassen sich

drei Handlungsfelder unterscheiden

Reales Handeln: Erkundigungen, Expertenbefragungen, Straßeninterviews, Projekte/Initiativen, Fall-/

Sozialstudien, Schulsprecherwahl, Schülerzeitung usw.

Simulatives Handeln: Rollenspiele, Planspiele, Entscheidungsspiele, Konferenzspiele, Pro- und

Kontra-Debatte, Hearing, Tribunal, Zukunftswerkstatt usw.

Produktives Gestalten: Tabellen/Schaubilder erstellen; Flugblatt, Plakat, Wandzeitung; Reportage,

Hörspiel, Diareihe, Video; Homepages, Referate und Berichte, Ausstellung, Fotodokumentation, Rätsel,

Quiz, Lernspiele; Arbeitsblätter erstellen usw.

Der handlungsorientierte Unterricht ist durch jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu

ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt

wird (Sachkompetenz).

Lehrstoff

(in Klammer werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt)

5. Klasse

Von den Anfängen der Geschichte der Menschen bis zum Ende des Mittelalters

1. Typische Merkmale früher Hochkulturen

2. Politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen

Raumes (Polis; res publica; gesellschaftliche Strukturen; Vergleich der Funktion antiker Städte; Imperium

Romanum usw.)

3. Formen und Modelle der politischen Beteiligung – Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Demokratiemodellen

4. Wechselwirkungen von Religion, Kultur, Staat und Politik in europäischen und außereuropäischen

Machtzentren (Hellenismus, Romanisierung; Fortleben antiker Kulturleistungen; universale Mächte;

geistiges Leben, Geschichte der Weltreligionen usw.)

5. Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen (griechische und römische Expansionen;

Völkerwanderungen; Zerfall des Römischen Reiches usw.)

6. Die Entwicklung des Rechts im Spannungsfeld von Herrschaft und Zusammenleben (Ständegesellschaft;

Verwaltungsentwicklung; Entwicklung der Territorialstaaten usw.)

6. Klasse

Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg

1. Die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit (Feudalkrise; konfessionelles

Zeitalter, Humanismus und Renaissance; Entdeckungen usw.)

2. Die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in neuzeitlichen Staaten und Bündnissystemen

(Hausmachtpolitik; habsburgische Reformpolitik; napoleonisches Hegemonialsystem; Wiener Kongress

und das System der Restauration; Bündnisse bis 1918 usw.)

3. Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen (Absolutismus; englischer Parlamentarismus;

zentralistischer Nationalstaat usw.)

4. Kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Nachwirkungen (Frühkolonialismus;

Merkantilismus; Kolonialismus; Imperialismus usw.)

5. Die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerliche Revolution sowie deren Beitrag für die

Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen (Französische Revolution;

Grund- und Menschenrechte; Bürgerliche Revolution von 1848; Verfassungsentwicklung

usw.)

6. Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen bis

1918 (Nationalismus; Liberalismus; Konservativismus, Sozialismus; Industrielle Revolution; Ursachen

und Folgen des Ersten Weltkrieges usw.)

7. Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft (Geschichtsbilder und

-mythen; historische Legitimationen; usw.)

7. und 8. Klasse

Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen

der Politik

7. Klasse

1. Kollektive Friedenssicherungspolitik nach 1918 und ihr Scheitern; Ursachen und Verlauf des Zweiten

Weltkrieges (Friedensverträge; Völkerbund; soziale und ökonomische Rahmenbedingungen;

usw.)

2. Demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien (Systemvergleiche;

Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus; Radikalisierung des politischen Lebens in Österreich

1918–1938; usw.)

3. Nationalsozialistisches System und Holocaust (Entwicklung; Österreich im Dritten Reich; Widerstands-

und Freiheitsbewegungen usw.)

4. Das bipolare Weltsystem 1945–1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen

Systems (Folgen des Zweiten Weltkrieges, zB Verteibungen; Ost-West-Konflikt; Bündnissysteme

und internationale Organisationen; neuer Imperialismus; Zerfall der Sowjetunion; Entwicklung

neuer Demokratien usw.)

5. Soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung

von nachhaltigen Lösungsstrategien (Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf

Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische

Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich usw.)

6. Die Entwicklung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme, Integrations- und Zerfallsprozesse (Zerfall

der Habsburgermonarchie; Krisen der Zwischenkriegszeit; Wirtschaftssysteme nach 1945 usw.)

7. Emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 (Frauen-, Jugend- und

Studentenbewegungen; Demokratisierungswellen; Friedens- und Anti-Atom-Bewegung; Neokonservativismus,

Neoliberalismus usw.)

8. Politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen

und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Motivationen und Möglichkeiten politischer

Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse

8. Klasse

1. Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert (Großmacht-,

Kleinstaatorientierung nach 1918; Geschichte seit 1945; politische und wirtschaftliche Integration;

internationale Politik usw.)

2. Das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme

im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischem System, Verwaltung und

Rechtssprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäische Union; Europarat;

Demokratiemodelle usw.)

3. Europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale

(Demokratiegewinn, Demokratieverlust; globale Akteure; Regionalisierung usw.)

4. Rolle der Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft (Medienpolitik, Medienstrukturen;

Neue Medien; Cyberdemokratie usw.)

5. Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und neue Formen von Sicherheitskonzepten

und -strukturen (Vereinte Nationen, Militär- und Wirtschaftsbündnisse; Weltwirtschaftsorganisationen;

OSZE; aktuelle Konflikte; Formen nationaler und internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik

usw.)

10. In Anlage B/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der

sportlichen Ausbildung) vierter Teil (Stundentafel) lautet im Bereich der Oberstufe die den Pflichtgegenstand

„Sportkunde“ betreffende Zeile samt Fußnoten

„Sportkunde Typenbildende Pflichtgegenstände. 1 1 2 2 6 III In der 7. und 8. Klasse jedoch II.“

11. In den Anlagen D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftlichen Realgymnasiums

für Berufstätige) und D/m (Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige an der Theresianischen

Militärakademie in Wr. Neustadt) lautet im sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Abschnitt A (Pflichtgegenstände) im Bereich der Oberstufe im neuen Pflichtgegenstand

„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ der Lehrstoff

„Wie Anlage A.

Der Lehrstoff ist sinngemäß auf die einzelnen Semester aufzuteilen.“

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