232. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 77/2001, insbesondere dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheitenschulgesetzes
für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2001, sowie
des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2001, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden
höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II
Nr. 133/2000, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel III wird § 2 Abs. 6 nach der zweiten Nennung des Begriffes „Verordnung“ durch die Wendung
„in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000“ ergänzt.
2. Im Artikel III wird dem § 2 folgender Abs. 7 angefügt
„(7) Der vierte und sechste Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B,
B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 232/2002
treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“
3. In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) und in den Anlagen A/i, A/w, A/m1,
A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m vierter Teil (Stundentafeln) wird im Bereich
der Oberstufe die Bezeichnung des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde“ durch die Bezeichnung
„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt und es entfällt die Klammer vor und
nach der Lehrverpflichtungsgruppe.
4. In Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände)
lautet im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ nach der
Überschrift „Grammatik – alle Fremdsprachen“ der Text in der Lebenden Fremdsprache „Ungarisch“ in
dem die 1. und 2. Klasse betreffenden Tabellentext nach dem Oberbegriff „Szóalkotás“ statt „• szóössze-
tétel,“ richtig „• szóösszetétel“.
5. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A lautet im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Lebende
Fremdsprache“ nach der Überschrift „Grammatik – alle Fremdsprachen“ der Text in der Lebenden
Fremdsprache „Ungarisch“ in dem die 3. und 4. Klasse betreffenden Tabellentext der die Überschrift
„Ingenév“ betreffende Textteil statt
„Ingenév: főnévi-, melléknévi- * és határozói igenév*“
richtig
„Ingenév
• főnévi-, melléknévi- * és határozói igenév*“.
6. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A lautet im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Physik“
im Bereich des Lehrstoffes der 2. Klasse der zweite und dritte Absatz samt Überschrift
„Die Welt in der wir uns bewegen
Ausgehend von unterschiedlichen Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der
Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefer gehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten,
der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten Körpern
ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen. Weg und Geschwindigkeit; die
gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und Kraft; Masse und Trägheit;
Gewichtskraft und Reibungskraft.
– Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.
Alle Körper bestehen aus Teilchen
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem
Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.
– Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;
– grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen
verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
– grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden
können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
– Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und anwenden
können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.“
7. In Anlage A sechster Teil Abschnitt A wird im Bereich der Unterstufe im Pflichtgegenstand „Textiles
Werken“ in der Bildungs- und Lehraufgabe die Wortfolge im fünften Absatz „Produktgestaltung – Produktanalyse.“
durch „Produktgestaltung – Produktanalyse;“ ersetzt.
8. In den Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m², B/sp, C, D, D/m sechster
Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im
Bereich der Oberstufe die Überschrift des Pflichtgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde“ durch die
Überschrift „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.
9. In Anlage A lauten im sechsten Teil Abschnitt A im Bereich der Oberstufe im neuen Pflichtgegenstand
„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen
Grundsätze und der Lehrstoff
„Bildungs- und Lehraufgabe
Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen
Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische
Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische
Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen.
Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen
Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und
politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen
Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet
auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende
Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und
Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die
Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Schülerinnen und
Schüler notwendig ist.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit,
ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik-
und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im
Lebens- und Erfahrungsbereich der Lernenden.
Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, die sozialen, kulturellen,
wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge
zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und
Ideologien zu erkennen. Schülerinnen und Schüler sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen
erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können.
Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert
Sachkompetenz (Verstehen und politisches Wissen um institutionelle Regeln, Entscheidungsprozesse,
internationale Abhängigkeiten und Verknüpfungen usw.),
Methodenkompetenz (Fähigkeit der Anwendung analytischer Instrumente und Verfahren; Recherche
aus unterschiedlichen Quellen usw.) und
Sozialkompetenz (sensibles Gruppenverhalten, Argumentieren eigener Positionen, Verantwortungsbewusstsein,
Reflexionsfähigkeit usw.).
Es soll Interesse an Politik und politischer Beteiligung geweckt und die Identifikation mit grundlegenden
Werten der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates sichergestellt werden.
Geschichte und Politische Bildung setzt sich mit politischen Fragestellungen der Gegenwart auseinander,
die zur Entscheidung anstehen, auf die Einfluss genommen werden kann und die Konsequenzen
für die Zukunft haben. Themen der Politischen Bildung haben meist eine historische Dimension, daher
soll der Geschichtsunterricht insbesondere in der 7. und 8. Klasse zum Verständnis der Gegenwart beitragen.
Politischer Bildung ist ein Politikbegriff zu Grunde gelegt, der analytisch drei Dimensionen unterscheidet
Formale Dimension: Im Sinne von Regelungsmechanismen geht es dabei um Verfassungsregeln,
Gesetze und Rechtsnormen, politische Institutionen.
Inhaltliche Dimension: Umfasst im Sinne von Gestaltung politische Sachprobleme, Programme, Ziele,
Lösungen, Ergebnisse der Politik.
Prozessuale Dimension: Bezieht sich im Sinne von Durchsetzung auf politische Akteure, Beteiligte,
Betroffene, Konflikte und Konsens, Kampf, Machtausübung, Beschaffung von Legitimation, Entscheidungsprozesse,
Interessen und ihre Durchsetzung.
Didaktische Grundsätze
Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge
und chronologische Darstellungen zu behandeln.
Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als nahe
liegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche
und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden
Unterricht – unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung – umgesetzt werden.
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im
Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen
sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern
ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien
eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen
führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese
Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil,
zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen.
Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden von großer Bedeutung. Sie
sollen neben den Kommunikationsformen wesentlich zu Diskussionskultur, Dialogfähigkeit und demokratischem
Engagement beitragen. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend sind vielfältige
Methoden und Arbeitsweisen einzusetzen.
Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach-
und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische
Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch
ihren Unterricht beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler politisch handlungsfähig werden. Dazu
müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische
Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen.
Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der
Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches,
forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges und produktorientiertes Lernen
umfasst.
Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die
Schülerinnen und Schüler haben die Lehrkräfte unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien
entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten. Es lassen sich
drei Handlungsfelder unterscheiden
Reales Handeln: Erkundigungen, Expertenbefragungen, Straßeninterviews, Projekte/Initiativen, Fall-/
Sozialstudien, Schulsprecherwahl, Schülerzeitung usw.
Simulatives Handeln: Rollenspiele, Planspiele, Entscheidungsspiele, Konferenzspiele, Pro- und
Kontra-Debatte, Hearing, Tribunal, Zukunftswerkstatt usw.
Produktives Gestalten: Tabellen/Schaubilder erstellen; Flugblatt, Plakat, Wandzeitung; Reportage,
Hörspiel, Diareihe, Video; Homepages, Referate und Berichte, Ausstellung, Fotodokumentation, Rätsel,
Quiz, Lernspiele; Arbeitsblätter erstellen usw.
Der handlungsorientierte Unterricht ist durch jene Unterrichtsformen und Unterrichtssequenzen zu
ergänzen, in denen neben den notwendigen Fertigkeiten auch das nötige Grund- und Detailwissen vermittelt
wird (Sachkompetenz).
Lehrstoff
(in Klammer werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt)
5. Klasse
Von den Anfängen der Geschichte der Menschen bis zum Ende des Mittelalters
1. Typische Merkmale früher Hochkulturen
2. Politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen
Raumes (Polis; res publica; gesellschaftliche Strukturen; Vergleich der Funktion antiker Städte; Imperium
Romanum usw.)
3. Formen und Modelle der politischen Beteiligung – Gegenüberstellung mit gegenwärtigen Demokratiemodellen
4. Wechselwirkungen von Religion, Kultur, Staat und Politik in europäischen und außereuropäischen
Machtzentren (Hellenismus, Romanisierung; Fortleben antiker Kulturleistungen; universale Mächte;
geistiges Leben, Geschichte der Weltreligionen usw.)
5. Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen (griechische und römische Expansionen;
Völkerwanderungen; Zerfall des Römischen Reiches usw.)
6. Die Entwicklung des Rechts im Spannungsfeld von Herrschaft und Zusammenleben (Ständegesellschaft;
Verwaltungsentwicklung; Entwicklung der Territorialstaaten usw.)
6. Klasse
Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg
1. Die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit (Feudalkrise; konfessionelles
Zeitalter, Humanismus und Renaissance; Entdeckungen usw.)
2. Die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in neuzeitlichen Staaten und Bündnissystemen
(Hausmachtpolitik; habsburgische Reformpolitik; napoleonisches Hegemonialsystem; Wiener Kongress
und das System der Restauration; Bündnisse bis 1918 usw.)
3. Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen (Absolutismus; englischer Parlamentarismus;
zentralistischer Nationalstaat usw.)
4. Kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Nachwirkungen (Frühkolonialismus;
Merkantilismus; Kolonialismus; Imperialismus usw.)
5. Die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Bürgerliche Revolution sowie deren Beitrag für die
Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen (Französische Revolution;
Grund- und Menschenrechte; Bürgerliche Revolution von 1848; Verfassungsentwicklung
usw.)
6. Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen bis
1918 (Nationalismus; Liberalismus; Konservativismus, Sozialismus; Industrielle Revolution; Ursachen
und Folgen des Ersten Weltkrieges usw.)
7. Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft (Geschichtsbilder und
-mythen; historische Legitimationen; usw.)
7. und 8. Klasse
Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen
der Politik
7. Klasse
1. Kollektive Friedenssicherungspolitik nach 1918 und ihr Scheitern; Ursachen und Verlauf des Zweiten
Weltkrieges (Friedensverträge; Völkerbund; soziale und ökonomische Rahmenbedingungen;
usw.)
2. Demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien (Systemvergleiche;
Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus; Radikalisierung des politischen Lebens in Österreich
1918–1938; usw.)
3. Nationalsozialistisches System und Holocaust (Entwicklung; Österreich im Dritten Reich; Widerstands-
und Freiheitsbewegungen usw.)
4. Das bipolare Weltsystem 1945–1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen
Systems (Folgen des Zweiten Weltkrieges, zB Verteibungen; Ost-West-Konflikt; Bündnissysteme
und internationale Organisationen; neuer Imperialismus; Zerfall der Sowjetunion; Entwicklung
neuer Demokratien usw.)
5. Soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung
von nachhaltigen Lösungsstrategien (Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf
Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische
Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich usw.)
6. Die Entwicklung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme, Integrations- und Zerfallsprozesse (Zerfall
der Habsburgermonarchie; Krisen der Zwischenkriegszeit; Wirtschaftssysteme nach 1945 usw.)
7. Emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 (Frauen-, Jugend- und
Studentenbewegungen; Demokratisierungswellen; Friedens- und Anti-Atom-Bewegung; Neokonservativismus,
Neoliberalismus usw.)
8. Politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen
und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Motivationen und Möglichkeiten politischer
Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse
8. Klasse
1. Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert (Großmacht-,
Kleinstaatorientierung nach 1918; Geschichte seit 1945; politische und wirtschaftliche Integration;
internationale Politik usw.)
2. Das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme
im internationalen Vergleich (Grundzüge von Verfassung, politischem System, Verwaltung und
Rechtssprechung; Sozialpartnerschaft; Umfassende Landesverteidigung; Europäische Union; Europarat;
Demokratiemodelle usw.)
3. Europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale
(Demokratiegewinn, Demokratieverlust; globale Akteure; Regionalisierung usw.)
4. Rolle der Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft (Medienpolitik, Medienstrukturen;
Neue Medien; Cyberdemokratie usw.)
5. Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und neue Formen von Sicherheitskonzepten
und -strukturen (Vereinte Nationen, Militär- und Wirtschaftsbündnisse; Weltwirtschaftsorganisationen;
OSZE; aktuelle Konflikte; Formen nationaler und internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik
usw.)
10. In Anlage B/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der
sportlichen Ausbildung) vierter Teil (Stundentafel) lautet im Bereich der Oberstufe die den Pflichtgegenstand
„Sportkunde“ betreffende Zeile samt Fußnoten
„Sportkunde Typenbildende Pflichtgegenstände. 1 1 2 2 6 III In der 7. und 8. Klasse jedoch II.“
11. In den Anlagen D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des wirtschaftlichen Realgymnasiums
für Berufstätige) und D/m (Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige an der Theresianischen
Militärakademie in Wr. Neustadt) lautet im sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Abschnitt A (Pflichtgegenstände) im Bereich der Oberstufe im neuen Pflichtgegenstand
„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ der Lehrstoff
„Wie Anlage A.
Der Lehrstoff ist sinngemäß auf die einzelnen Semester aufzuteilen.“