Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232_2000 AT

232. Verordnung: Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 232. Verordnung: Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung

Auf Grund der §§ 17 Abs. 2, 39 Abs. 1 Z 3 und 60 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994,

zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/1999, wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

verordnet

Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), BGBl. Nr. 340/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II

Nr. 164/2000, wird wie folgt geändert

§ 151 Abs. 6 letzter Satz lautet

„Bei Bauaufzügen ohne Personenbeförderung (§ 139 Abs. 8) und Verteilermasten (§ 147 Abs. 7) sind die

wiederkehrenden Prüfungen mindestens alle vier Jahre von den in Abs. 5 genannten Personen oder von

Technischen Büros einschlägiger Fachrichtungen durchzuführen.“

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →