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232_1994 AT

232. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 232. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 24 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 188/1994 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen, BGBl. Nr. 747/1992, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 wird die Betragsangabe „2689 S" durch die Betragsangabe „3086 S" sowie die Betragsangabe „355 S" durch die Betragsangabe „387 S" ersetzt.

2. Im § 3 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1 a eingefügt

„(1 a) § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 232/1994 tritt mit 1. April 1994 in Kraft."

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