Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
232_1982 AT

232. Bundesgesetz: Änderung des Volksabstimmungsgesetzes 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 232. Bundesgesetz: Änderung des Volksabstimmungsgesetzes 1972

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Volksabstimmungsgesetz 1972, BGBl.

Nr. 79/1973, wird wie folgt geändert

Artikel I

§ 14 Abs. 2 erster Satz hat zu lauten

„Innerhalb von vier Wochen nach dem Tage dieser

Verlautbarung kann die Feststellung der Hauptwahlbehörde

wegen Rechtswidrigkeit des Verfahrens

beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Inneres betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →