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231_2000 AT

231. Verordnung: Änderung der Verordnung über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 231. Verordnung: Änderung der Verordnung über den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht

Auf Grund des § 63 Abs. 4 bis 7 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 und 3 des Bankwesengesetzes –

BWG, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000, wird die Verordnung über den bankaufsichtlichen

Prüfungsbericht, BGBl. Nr. 119/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 378/1999, wie folgt geändert

1. Teil I, 1. Bankwesengesetz, Z 59a der Anlage lautet

„59a. Die Anzeigepflichten nach § 73 Abs. 4 BWG wurden rechtzeitig und vollständig erfüllt“

2. Teil I, 1. Bankwesengesetz, Z 59b der Anlage lautet

„59b. Die Anzeigepflichten nach § 73 Abs. 5 BWG wurden rechtzeitig und vollständig erfüllt“

3. Teil III A der Anlage lautet

4. Teil IV Z 13 lit. b der Anlage lautet

5. Dem § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt

„(10) Teil I, 1. Bankwesengesetz, Z 59a und Z 59b der Anlage, Teil III A der Anlage und Teil IV

Z 13 lit. b der Anlage in der Fassung BGBl. II Nr. 231/2000 treten am 1. Dezember 2000 in Kraft und

sind auf Meldungen zu einem nach dem 30. Juni 2000 endenden Geschäftsjahr anzuwenden.“

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