231. Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über die Abänderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des Fonds
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
Der OPEC-Fonds
für Internationale Entwicklung
Wien, am 18. April 1984
Exzellenz!
Unter Bezugnahme auf das Abkommen vom
13. April 1983 zwischen dem OPEC-Fonds für
internationale Entwicklung (im folgenden „der
Fonds" genannt) und der Österreichischen Bundesregierung
(im folgenden „die Regierung" genannt)
betreffend die Umschreibung des Amtssitzes des
Fonds Kundgemacht in BGBl. Nr. 274/1983 (im folgenden „das Zusatzabkommen"
genannt), welches gemäß Artikel 1 (m) des Abkommens
vom 21. April 1981 zwischen dem Fonds und
der Republik Österreich über den Amtssitz des
Fonds Kundgemacht in BGBl. Nr. 248/1982 (im folgenden „das Amtssitzabkommen"
genannt) abgeschlossen wurde, habe ich die Ehre,
Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Residenz des
Generaldirektors des Fonds, wie sie im Zusatzabkommen
umschrieben ist, auf den in beiliegender
Karte aufscheinenden Bereich verlegt wurde.
In Entsprechung von Artikel 1 (m) des Amtssitzabkommens
beehre ich mich daher vorzuschlagen,
daß der auf beiliegender Karte aufscheinende
Bereich anstelle des im Zusatzabkommen als solcher
umschriebenen die Residenz des Generaldirektors
darstellt.
Wenn die Regierung diesem Vorschlag
zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß.
diese Note samt beiliegender Karte und Ihre bestätigende
Antwortnote ein Abkommen zwischen dem
Fonds und der Regierung darstellt, welches das
Zusatzabkommen durch Neuumschreibung der
Residenz des Generaldirektors gemäß Artikel 1 (m)
des Amtssitzabkommens abändert und am ersten
Tag des dritten Monats in Kraft tritt, der auf den
Monat dieses Notenwechsels folgt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner
vorzüglichen Hochachtung.
Y. Seyyid Abdulai m. p.
Generaldirektor
Seiner Exzellenz
Erwin Lanc
Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten
Wien
(Übersetzung)
Der Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten
Wien, am 18. April 1984
Exzellenz!
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom
18. April 1984 zu bestätigen, die folgenden Wortlaut
hat
„Unter Bezugnahme auf ... (es folgt der weitere
Text der Übersetzung der Note des OPEC-Fonds
in deutscher Sprache) . .. Notenwechsels folgt."
Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Österreichische
Bundesregierung diesem Vorschlag
zustimmt und daß Ihre Note samt beiliegender
Karte und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen
der Österreichischen Bundesregierung und
dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung
darstellen, das am ersten Tag des dritten Monats in
Kraft tritt, der auf den Monat dieses Notenwechels
folgt.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner
vorzüglichen Hochachtung.
Erwin Lanc m. p.
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Seiner Exzellenz
Mr. Y. Seyyid Abdulai
Generaldirektor des OPEC-Fonds
für internationale Entwicklung
Wien