231_1976
AT
231. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 231. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
1976_231_0 231. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
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Nach Mitteilungen der Depositarregierungen
haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen
über die Rettung und die Rückführung
von Raumfahrern sowie die Rückgabe von
in den Weltraum gestarteten Gegenständen
(BGBl. Nr. 110/1970, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 593/1973) ratifiziert
oder sind ihm beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
Kanada 20. Feber 1975
Griechenland 7. Juli 1975
Frankreich 31. Dezember 1975
Die Europäische Weltraumagentur hat am
4. September 1975 erklärt, die Rechte und
Pflichten aus diesem Übereinkommen gemäß
seinem Art. 6 anzunehmen. Diese Erklärung ist
durch den Beitritt Frankreichs am 31. Dezember
1975 rechtswirksam geworden.