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231_1976 AT

231. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 231. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen der Depositarregierungen

haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen

über die Rettung und die Rückführung

von Raumfahrern sowie die Rückgabe von

in den Weltraum gestarteten Gegenständen

(BGBl. Nr. 110/1970, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 593/1973) ratifiziert

oder sind ihm beigetreten

Staaten

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- oder Beitrittsurkunde

Kanada 20. Feber 1975

Griechenland 7. Juli 1975

Frankreich 31. Dezember 1975

Die Europäische Weltraumagentur hat am

4. September 1975 erklärt, die Rechte und

Pflichten aus diesem Übereinkommen gemäß

seinem Art. 6 anzunehmen. Diese Erklärung ist

durch den Beitritt Frankreichs am 31. Dezember

1975 rechtswirksam geworden.

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