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231_1971 AT

231. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1971

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 231. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz 1971

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der ordentlichen und außerordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr

1971, BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei den folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister

für Finanzen betraut.

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