230. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte (BGBl. Nr. 105/1988) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Algerien 12. September 1989
Gambia 9. Juni 1988
Irland 8. Dezember 1989
Republik Korea 10. April 1990
Libysch-Arabische
Dschamahirija 16. Mai 1989
Malta 13. September 1990
Neuseeland 26. Mai 1989
Philippinen 22. August 1989
Somalia 24. Jänner 1990
Togo 30. März 1988
Ungarn 7. September 1988
Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
haben folgende Staaten nachstehende Vorbehalte
erklärt bzw. Erklärungen abgegeben
Irland
Art. 5 Abs. 2
Irland akzeptiert nicht die Zuständigkeit des
Ausschusses für Menschenrechte zur Prüfung einer
Mitteilung einer Privatperson, wenn die Sache vor
einer anderen internationalen Untersuchungs- oder
Ausgleichsinstanz geprüft worden ist.
Malta
1. Malta tritt dem Fakultativprotokoll zum
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte mit der Maßgabe bei, daß die Bestimmungen
des Artikels 5 Absatz 2 dieses Protokolls bedeuten,
daß der mit Artikel 28 des Paktes eingerichtete
Ausschuß eine Mitteilung einer Person nur dann
prüft, wenn er sich vergewissert hat, daß dieselbe
Sache nicht vor einer anderen internationalen
Untersuchungs- oder Ausgleichsinstanz geprüft
wird oder worden ist.
2. Die Regierung von Malta legt Artikel 1 des
Protokolls dahingehend aus, daß der Ausschuß zur
Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen der
Jurisdiktion Maltas unterstehender Personen zuständig
ist, die behaupten, Opfer einer Verletzung
der in diesem Pakt anerkannten Rechte durch Malta
zu sein, sei es, daß sich eine solche aus Handlungen,
Unterlassungen, Entwicklungen oder Ereignissen
ergibt, die eintraten, nachdem das Protokoll für
Malta in Kraft getreten ist oder aus einer
Entscheidung betreffend Handlungen, Unterlassun-
gen, Entwicklungen oder Ereignissen nach diesem
Datum.