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230_1989 AT

230. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A12 Inntal Autobahn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A12 Inntal Autobahn — Anschlußstelle Imsterau im Bereich der Stadtgemeinde Imst

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Anschlußstelle Imsterau der A 12 Inntal

Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Imst

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen

der Anschlußstelle Imsterau liegen zwischen

km 57,42 und km 57,88 (Nordseite) und km 58,58

und km 59,05 (Südseite) der A 12 Inntal Autobahn

und stellen die Verbindung von und zur L 248,

Imsterberg Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten,

beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie

bei der Stadtgemeinde Imst aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. A88-1150/19 im Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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