230. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A12 Inntal Autobahn
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Die Anschlußstelle Imsterau der A 12 Inntal
Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Imst
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen
der Anschlußstelle Imsterau liegen zwischen
km 57,42 und km 57,88 (Nordseite) und km 58,58
und km 59,05 (Südseite) der A 12 Inntal Autobahn
und stellen die Verbindung von und zur L 248,
Imsterberg Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium
für wirtschaftliche Angelegenheiten,
beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie
bei der Stadtgemeinde Imst aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. A88-1150/19 im Maßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.