Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
230_1983 AT

230. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zu den in Bern unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) durch den Libanon

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zu den in Bern unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) durch den Libanon

Nach Mitteilung der schweizerischen Regierung

hat der Libanon am 22. Februar 1983 seine Ratifi-

kationsurkunde zum Zusatzprotokoll zu den in

Bern am 7. Februar 1970 unterzeichneten Internationalen

Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr

(CIM) und den Eisenbahn-Personen-

und -Gepäckverkehr (CIV) (BGBl. Nr. 744/1974,

letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 405/1976) hinterlegt.

Das Zusatzprotokoll tritt für den Libanon am

1. April 1983 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →