230_1983
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230. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zu den in Bern unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) durch den Libanon
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 230. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zu den in Bern unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) durch den Libanon
1983_230_0 230. Kundmachung: Ratifikation des Zusatzprotokolls zu den in Bern unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) durch den Libanon
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Nach Mitteilung der schweizerischen Regierung
hat der Libanon am 22. Februar 1983 seine Ratifi-
kationsurkunde zum Zusatzprotokoll zu den in
Bern am 7. Februar 1970 unterzeichneten Internationalen
Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
(CIM) und den Eisenbahn-Personen-
und -Gepäckverkehr (CIV) (BGBl. Nr. 744/1974,
letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 405/1976) hinterlegt.
Das Zusatzprotokoll tritt für den Libanon am
1. April 1983 in Kraft.