230_1980
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230. Verordnung: Ausschließung bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 230. Verordnung: Ausschließung bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren
1980_230_0 230. Verordnung: Ausschließung bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren
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Gemäß § 2 Abs. 4 und 5 des Präferenzzollgesetzes,
BGBl. Nr. 93/1972, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten, mit dem Bundesminister für
Handel, Gewerbe und Industrie sowie mit dem
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
verordnet
§ 1. Folgende Waren der Anlage A zum Präferenzzollgesetz
in der Fassung der 2. Präferenzzollgesetz-
Novelle 1977, BGBl. Nr. 675, werden
von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz
ausgeschlossen
§ 2. Für folgende Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifes werden Vorzugszollsätze festgelegt
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.