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230_1980 AT

230. Verordnung: Ausschließung bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Verordnung: Ausschließung bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren

Gemäß § 2 Abs. 4 und 5 des Präferenzzollgesetzes,

BGBl. Nr. 93/1972, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten, mit dem Bundesminister für

Handel, Gewerbe und Industrie sowie mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

§ 1. Folgende Waren der Anlage A zum Präferenzzollgesetz

in der Fassung der 2. Präferenzzollgesetz-

Novelle 1977, BGBl. Nr. 675, werden

von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz

ausgeschlossen

§ 2. Für folgende Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifes werden Vorzugszollsätze festgelegt

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.

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