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230_1979 AT

230. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 176 Kössener Straße im Bereich der Gemeinde Schwendt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 176 Kössener Straße im Bereich der Gemeinde Schwendt

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 176

Kössener Straße wird im Bereich der Gemeinde

Schwendt wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 13,565 (alt) und führt von dort in gestreckter

Linienführung unter teilweiser Benützung

der alten Trasse bis km 15,245 (alt).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Schwendt aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. B 77-1853/1 im Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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