230. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 176 Kössener Straße im Bereich der Gemeinde Schwendt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 176
Kössener Straße wird im Bereich der Gemeinde
Schwendt wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 13,565 (alt) und führt von dort in gestreckter
Linienführung unter teilweiser Benützung
der alten Trasse bis km 15,245 (alt).
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Schwendt aufliegenden
Planunterlagen (Plan Nr. B 77-1853/1 im Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.