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230_1978 AT

230. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet

Artikel I

Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger

Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/1973,

248/1975 und 272/1976 wird wie folgt geändert

1. Im Abschnitt A der Anlage III ist vor der Bohr- und Fördermeisterschule der ÖMV AG in

Wien II, Taborstraße 1—3, einzufügen

2. Der Abschnitt A der Anlage IV ist wie folgt zu ergänzen

3. Der Abschnitt B der Anlage IV ist wie folgt zu ergänzen

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1978 in Kraft.

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