230_1978
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230. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 230. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
1978_230_0 230. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
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Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet
Artikel I
Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger
Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/1973,
248/1975 und 272/1976 wird wie folgt geändert
1. Im Abschnitt A der Anlage III ist vor der Bohr- und Fördermeisterschule der ÖMV AG in
Wien II, Taborstraße 1—3, einzufügen
2. Der Abschnitt A der Anlage IV ist wie folgt zu ergänzen
3. Der Abschnitt B der Anlage IV ist wie folgt zu ergänzen
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1978 in Kraft.