230_1956
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230. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 230. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1956_230_0 230. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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Nach Mitteilungen der britischen Regierung
haben bis 27. Juli 1956 folgende weitere Staaten
die Verfassung der Organisation der Vereinten
Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
(UNESCO) — BGBl. Nr. 49/1949 — angenommen
Bulgarien und Rumänien.