Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
230_1952 AT

230. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden Fassung,

wird kundgemacht

1. Im Lebensmittelgesetz 1951, BGBl. Nr. 239/

1951 und Amtliche Sammlung wiederverlautbarter

österreichischer Rechtsvorschriften Nr. 11/

1951, hat es im § 10 statt „oder der Anordnungen

des § 8 zuwiderhandelt," richtig „oder

der Anordnung des § 8 zuwiderhandelt," zu

lauten.

2. Im Bundesgesetz vom 20. Mai 1952, BGBl.

Nr. 97, über den Verkehr mit Futtermitteln

(Futtermittelgesetz), hat es im § 19 Z. 2 statt

„Deutsches RGBl. I S. 255" richtig „Deutsches

RGBl. I S. 225" zu lauten.

3. Die Verordnung des Bundesministeriums

für soziale Verwaltung vom 18. Juni 1952, BGBl.

Nr. 130, womit die Ärzte-Ausbildungsverordnung,

BGBl. Nr. 196/1950, neuerlich abgeändert

und ergänzt wird, wird wie folgt berichtigt

a) In Ziffer 2 haben die Worte „der Anlage 2"

beide Male zu entfallen;

b) in Ziffer 5 ist am Schluß ein Anführungszeichen

zu setzen.

4. Im Bundesgesetz vom 18. Juli 1952, BGBl.

Nr. 181, über die Gewährung von Entschädigungen

wegen politischer Maßregelung im öffentlichen

Dienst (Beamtenentschädigungsgesetz), hat

es im § 5 Abs. 2 zweiter Satz statt „sowie auf

Hinterbliebene" richtig „sowie für Hinterbliebene"

zu lauten.

5. In der Entschließung des Bundespräsidenten

vom 7. Oktober 1952, BGBl. Nr. 194, betreffend

die Festsetzung der Zahl der von den Bundesländern

in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder,

hat es statt „setzte" richtig „setze" zu

lauten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →