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230_1950 AT

230. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsanforderungsgesetzes 1949.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 230. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Wohnungsanforderungsgesetzes 1949.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im § 24 Abs. 1 des Wohnungsanforderungsgesetzes

1949, BGBl. Nr. 204/1949,

sind die Worte „31. Dezember 1950" zu ersetzen

durch „31. Jänner 1951".

§ 2. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner

1951 in Kraft.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale

Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium

für Justiz betraut.

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