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22_1989 AT

22. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 22. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission

Auf Grund des § 80 Abs. 1 des Heeresversorgungsgesetzes,

BGBl. Nr. 27/1964, in der Fassung

des Bundesgesetzes vom 24. Oktober 1985, BGBl.

Nr. 483, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 16. März 1976, BGBl. Nr. 119,

über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden

und der Beisitzer der beim Bundesministerium

für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission

in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 430/1984 wird wie folgt geändert

Im § 1 werden die Zahlen „370 S" und „150 S"

durch die Zahlen „410 S" und „170 S" ersetzt.

Artikel II

Die Verordnung tritt mit 1. Februar 1989 in

Kraft.

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