22_1989
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22. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 22. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
1989_22_0 22. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden und der Beisitzer der beim Bundesministerium für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
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Auf Grund des § 80 Abs. 1 des Heeresversorgungsgesetzes,
BGBl. Nr. 27/1964, in der Fassung
des Bundesgesetzes vom 24. Oktober 1985, BGBl.
Nr. 483, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für soziale
Verwaltung vom 16. März 1976, BGBl. Nr. 119,
über die Vergütung für die Mühewaltung des Vorsitzenden
und der Beisitzer der beim Bundesministerium
für soziale Verwaltung errichteten Schiedskommission
in der Fassung der Verordnung BGBl.
Nr. 430/1984 wird wie folgt geändert
Im § 1 werden die Zahlen „370 S" und „150 S"
durch die Zahlen „410 S" und „170 S" ersetzt.
Artikel II
Die Verordnung tritt mit 1. Februar 1989 in
Kraft.