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229_1994 AT

229. Verordnung: Funkempfangsanlagenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 229. Verordnung: Funkempfangsanlagenverordnung

Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Fernmeldegesetzes 1993, BGBl. Nr. 908/1993, wird verordnet

Artikel I

Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wie Radarwarngeräte, Laserwarngeräte) werden für bewilligungspflichtig erklärt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1994 in Kraft.

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