229. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und Festsetzung ihrer Sprengel
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40
des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 173/1973 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 27. August 1976, BGBl.
Nr. 508, über die Errichtung von Landesarbeitsämtern
und Arbeitsämtern und die Festsetzung
ihrer Sprengel in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 255/1978 wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. (1) In Wien werden folgende Arbeitsämter
errichtet
1. die Facharbeitsämter
a) Arbeitsamt Angestellte,
b) Arbeitsamt Bau — Holz,
c) Arbeitsamt Bekleidung — Textil — Leder,
d) Arbeitsamt Graphik — Papier,
e) Arbeitsamt Handel — Transport — Verkehr
— Landwirtschaft,
f) Arbeitsamt Lebensmittel,
g) Arbeitsamt Metall — Chemie,
h) Arbeitsamt Persönliche Dienste — Gastgewerbe;
2. für bestimmte Personengruppen
a) Arbeitsamt Berufliche Rehabilitation,
b) Arbeitsamt Jugendliche.
(2) Die im Abs. 1 genannten Arbeitsämter
haben für ihren jeweiligen örtlichen und sachlichen
Wirkungsbereich die ihnen auf Grund
gesetzlicher Vorschriften übertragenen Aufgaben
zu besorgen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 1980 in
Kraft.