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229_1980 AT

229. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und Festsetzung ihrer Sprengel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 229. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und Festsetzung ihrer Sprengel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40

des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 31/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 173/1973 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung vom 27. August 1976, BGBl.

Nr. 508, über die Errichtung von Landesarbeitsämtern

und Arbeitsämtern und die Festsetzung

ihrer Sprengel in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 255/1978 wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. (1) In Wien werden folgende Arbeitsämter

errichtet

1. die Facharbeitsämter

a) Arbeitsamt Angestellte,

b) Arbeitsamt Bau — Holz,

c) Arbeitsamt Bekleidung — Textil — Leder,

d) Arbeitsamt Graphik — Papier,

e) Arbeitsamt Handel — Transport — Verkehr

— Landwirtschaft,

f) Arbeitsamt Lebensmittel,

g) Arbeitsamt Metall — Chemie,

h) Arbeitsamt Persönliche Dienste — Gastgewerbe;

2. für bestimmte Personengruppen

a) Arbeitsamt Berufliche Rehabilitation,

b) Arbeitsamt Jugendliche.

(2) Die im Abs. 1 genannten Arbeitsämter

haben für ihren jeweiligen örtlichen und sachlichen

Wirkungsbereich die ihnen auf Grund

gesetzlicher Vorschriften übertragenen Aufgaben

zu besorgen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 1980 in

Kraft.

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