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229_1977 AT

229. Verordnung: Änderung der Verordnung über die handelsstatistischen Anmeldescheine

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 229. Verordnung: Änderung der Verordnung über die handelsstatistischen Anmeldescheine

Auf Grund des § 15 des Handelsstatistischen

Gesetzes 1958, BGBl. Nr. 137, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministern für Inneres,

für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft

sowie für Verkehr verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau vom 1. September

1958, BGBl. Nr. 188, über die handelsstatistischen

Anmeldescheine in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 84/1976 wird wie folgt geändert

Der Anmeldeschein für die Durchfuhr (Muster

9) erhält die in der Anlage ersichtliche Form.

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 1977

in Kraft.

(2) Bei Anmeldungen bis einschließlich

30. Juni 1977 kann an Stelle des Anmeldescheines

Muster 9 dieser Verordnung ein Anmeldeschein

Muster 9 der Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau über die handelsstatistischen

Anmeldescheine, BGBl. Nr. 188/

1958, verwendet werden.

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