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229_1961 AT

229. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Marktgemeinde Bernhardsthal des Bundeslandes Niederösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 229. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Marktgemeinde Bernhardsthal des Bundeslandes Niederösterreich.

Auf Grund des § la Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetz 1937, BGBl. Nr. 94,

in der Fassung des § 487 Abs. 1 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1961 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der

Marktgemeinde Bernhardsthal, politischer Be-

zirk Mistelbach, auf die die Gemeindebeamtendienstordnung

1960, LGBl, für das Land Niederösterreich

Nr. 233, Anwendung findet, in die

Krankenversicherung der Bundesangestellten bei

der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten

einbezogen.

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