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229_1959 AT

229. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in die internationale Kontrolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 229. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in die internationale Kontrolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen hat die Bundesrepublik

Deutschland das Protokoll, betreffend die Einbeziehung

von Suchtgiften, welche nicht in den

Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931

zur Beschränkung der Herstellung und Regelung

der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das

in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete

Protokoll abgeänderten Fassung fallen,

in die internationale Kontrolle, BGBl. Nr. 180/

1950, angenommen.

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