229_1959
AT
229. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in die internationale Kontrolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 229. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in die internationale Kontrolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.
1959_229_0 229. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Einbeziehung von Suchtgiften, welche nicht in den Bereich des Übereinkommens zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften fallen, in die internationale Kontrolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen hat die Bundesrepublik
Deutschland das Protokoll, betreffend die Einbeziehung
von Suchtgiften, welche nicht in den
Bereich des Übereinkommens vom 13. Juli 1931
zur Beschränkung der Herstellung und Regelung
der Verteilung von Suchtgiften, in der durch das
in Lake Success am 11. Dezember 1946 unterzeichnete
Protokoll abgeänderten Fassung fallen,
in die internationale Kontrolle, BGBl. Nr. 180/
1950, angenommen.