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229_1958 AT

229. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 229. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 15. Feber 1954, BGBl. Nr. 44, über den

Geltungsbereich der Internationalen Pflanzenschutzkonvention

ist wie folgt zu berichtigen

Im ersten Satz der Kundmachung hat es statt

„Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen

Pflanzenschutzorganisation" richtig

„Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen

Organisation für Ernährung und

Landwirtschaft (FAO)" zu lauten.

2. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 1. Juli 1956, BGBl. Nr. 138, über die Ratifizierung

beziehungsweise den Beitritt weiterer

Staaten zur Internationalen Pflanzenschutzkonvention

ist wie folgt zu berichtigen

Im ersten Satz der Kundmachung hat es statt

„Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen

Pflanzenschutzkonvention" richtig

„Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen

Organisation für Ernährung und

Landwirtschaft (FAO)" zu lauten.

3. Das Bundesgesetz vom 22. Jänner 1958,

BGBl. Nr. 13, über Volksabstimmungen auf

Grund der Bundesverfassung (Volksabstimmungsgesetz)

ist wie folgt zu berichtigen

Im § 7 Abs. 2 hat es statt „(§ 2 Abs. 1 lit. d

und § 5 Abs. 1)" richtig „(§ 2 Abs. 2 lit. d und

§ 5 Abs. 1)" zu lauten.

4. Die Kundmachung des Notenwechsels zwischen

der österreichischen Botschaft in Rio de

Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium

über den Abschluß eines Zahlungs- und

Warenaustauschabkommens, BGBl. Nr. 101/1958,

ist wie folgt zu berichtigen

In der letzten Zeile der Kundmachung hat es

statt „(BGBl. Nr. 46/1947)" richtig „(BGBl.

Nr. 46/1957)" zu lauten.

5. Die Verordnung des Bundesministeriums für

Inneres vom 28. Juli 1958, BGBl. Nr. 198, über

die Nebengebühren von Bediensteten des Dorotheums

ist wie folgt zu berichtigen

Im ersten Satz hat es statt „des Bundesgesetzes

vom 24. Juli 1958, BGBl. Nr. 161," richtig „des

Bundesgesetzes vom 10. Juli 1958, BGBl.

Nr. 161," zu lauten.

6. Die Kundmachung der Bundesregierung vom

1. Juli 1958, BGBl. Nr. 199 und ASlg. Nr. 1/1958,

über die Wiederverlautbarung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

ist wie folgt zu berichtigen

In der Anlage haben die letzten beiden Worte

des § 67 statt „getan hat" richtig „gekannt hat"

zu lauten.

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