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228_1997 AT

228. Verordnung: Änderung der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 228. Verordnung: Änderung der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung

Auf Grund der §§ 15 Abs. 7 und 16 Abs. 6 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/1997, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft verordnet

Die Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, wird wie folgt geändert

1. § 6 lautet

„§ 6. Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, die nicht dieser Verordnung, jedoch der

Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. Nr. 747/1995, entsprechen, dürfen bis

30. September 1997 in Verkehr gebracht werden.“

2. Anlage 1A lautet

„Anlage 1A

Lebensmittel pflanzlicher Herkunft

3. Anlage 2 lautet

„Anlage 2

Lebensmittel tierischer Herkunft

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