228_1995
AT
228. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 228. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs
Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513/1994, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gebühren für die Nachschau, die Probenahme und die Untersuchungen nach dem Düngemittelgesetz (Düngemittel-Gebührentarif), BGBl. Nr. 1009/1994, wird wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 lautet
„(1) Ein Punkt der in der Anlage und in § 1 Abs. 2 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 13 S."