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228_1995 AT

228. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 228. Verordnung: Änderung des Düngemittel-Gebührentarifs

Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Düngemittelgesetzes 1994, BGBl. Nr. 513/1994, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Gebühren für die Nachschau, die Probenahme und die Untersuchungen nach dem Düngemittelgesetz (Düngemittel-Gebührentarif), BGBl. Nr. 1009/1994, wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in der Anlage und in § 1 Abs. 2 genannten Gebühren entspricht einem Betrag von 13 S."

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