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228_1965 AT

228. Bundesgesetz: Kraftfahrgesetz-Novelle 1965

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 228. Bundesgesetz: Kraftfahrgesetz-Novelle 1965

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Kraftfahrgesetz 1955, BGBl. Nr. 223/1955,

wird wir folgt geändert

§ 80 Abs. 1 letzter Satz hat zu lauten:,

3ei Großviehtransporten darf eine Geschwindigkeit

von 50 km/h nicht überschritten

werden."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau

betraut.

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