228_1959
AT
228. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung der betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 228. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung der betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.
1959_228_0 228. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung der betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle, durch die Bundesrepublik Deutschland.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen hat die Bundesrepublik
Deutschland das Protokoll, betreffend die Abänderung
der im Haag am 23. Jänner 1912, in
Genf am 11. Februar 1925, am 19. Februar 1925
und am 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November
1931 und in Genf am 26. Juni 1936,
betreffend die Suchtgifte, abgeschlossenen Abkommen,
Übereinkommen und Protokolle,
BGBl. Nr. 179/1950, angenommen.