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228_1956 AT

228. Verordnung: Abänderung der Wasserbuchverordnung hinsichtlich der Wasserbuchgebühren.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 228. Verordnung: Abänderung der Wasserbuchverordnung hinsichtlich der Wasserbuchgebühren.

Auf Grund des § 107 a des Bundesgesetzes

vom 19. Oktober 1934, BGBl. II Nr. 316, betreffend

das Wasserrecht in der Fassung des

Bundesgesetzes vom 7. November 1956, BGBl.

Nr. 221, wird verordnet

Die Verordnung vom 22. August 1948,

BGBl. Nr. 201, betreffend die Einrichtung und

Führung des Wasserbuches, wird abgeändert wie

folgt

1. § 30 entfällt.

2. In § 31 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.

3. In § 37 Abs. 2 entfallen die Worte „oder

wegen Vorschreibung unzutreffender Wasserbuchgebühren".

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