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228_1947 AT

228. Verordnung: Zuweisung der Gemeinde Krahof zum Gerichtsbezirk Amstetten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 228. Verordnung: Zuweisung der Gemeinde Krahof zum Gerichtsbezirk Amstetten.

Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der Fassung

des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird

mit Zustimmung der Niederösterreichischen

Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinde Krahof, welche gemäß der

Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung

vom 18. Juni 1947 aus dem Verwaltungsbezirke

Melk a. d. Donau ausgeschieden ist

und in den Verwaltungsbezirk Amstetten eingereiht

wurde, wird aus dem Gerichtsbezirke Ybbs

ausgeschieden und dem Gerichtsbezirke Amstetten

zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. November

1947 in Kraft.

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