228_1947
AT
228. Verordnung: Zuweisung der Gemeinde Krahof zum Gerichtsbezirk Amstetten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 228. Verordnung: Zuweisung der Gemeinde Krahof zum Gerichtsbezirk Amstetten.
1947_228_0 228. Verordnung: Zuweisung der Gemeinde Krahof zum Gerichtsbezirk Amstetten.
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Auf Grund des § 8, Abs. (5), lit. d, des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920, in der Fassung
des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird
mit Zustimmung der Niederösterreichischen
Landesregierung verordnet
§ 1. Die Gemeinde Krahof, welche gemäß der
Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung
vom 18. Juni 1947 aus dem Verwaltungsbezirke
Melk a. d. Donau ausgeschieden ist
und in den Verwaltungsbezirk Amstetten eingereiht
wurde, wird aus dem Gerichtsbezirke Ybbs
ausgeschieden und dem Gerichtsbezirke Amstetten
zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. November
1947 in Kraft.