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227_2000 AT

227. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberwart errichtet.

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