227_2000
AT
227. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 227. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberwart errichtet.