Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
227_1986 AT

227. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden und

Kontinuitätserklärungen zum Übereinkommen

über die politischen Rechte der Frau (BGBl.

Nr. 256/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 281/1976) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde und

Kontinuitätserklärung

Ägypten 8. September 1981

Bahamas 16. August 1977

Guinea 24. Jänner 1978

Luxemburg 1. November 1976

Marokko 22. November 1976

Mexiko 23. April 1981

Nigeria 17. November 1980

Papua-Neuguinea 27. Jänner 1982

Salomon-Inseln 3. September 1981

Venezuela 31. Mai 1983

Zaire 12. Oktober 1977

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunden

haben die angeführten Staaten folgende Vorbehalte

erklärt

MAROKKO

„Die Zustimmung aller Vertragsparteien ist für

die Übertragung eines Streitfalles an den Internationalen

Gerichtshof erforderlich."

VENEZUELA

„Venezuela legt einen förmlichen Vorbehalt hinsichtlich

der Bestimmungen des Art. IX des Übereinkommens

ein, da es die Gerichtsbarkeit des

Internationalen Gerichtshofes für die Regelung von

Streitfällen über die Auslegung oder Anwendung

dieses Übereinkommens nicht anerkennt."

Ferner haben nach Mitteillungen des Generalsekretärs

der Vereinten Nationen Belgien seinen zu

Art. III des Übereinkommen» eingelegten Vorbehalt,

2. Absatz, sowie die Niederlande ihren zu

demselben Artikel eingelegten Vorbehalt mit Wirkung

vom 19. Juni 1978 bzw. 17. Dezember 1985

zurückgenommen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →