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227_1984 AT

227. Vierzehnte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Vierzehnte Niederschrift (Procès-Verbal) betreffend die Verlängerung der Deklaration über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(Übersetzung)

Die Vertragsparteien der

Deklaration vom 12. November

1959 über den vorläufigen Beitritt

Tunesiens zum Allgemeinen Zoll-

und Handelsabkommen (im folgenden

als „die Deklaration"

bzw. als „das Allgemeine Abkommen"

bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer

6 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie

folgt

1. Die Geltungsdauer der

Deklaration wird durch Änderung

des Datums in Ziffer 6 auf

„31. Dezember 1983" verlängert.

2. Diese Niederschrift wird

beim Generaldirektor der VERTRAGSPARTEIEN

des Allgemeinen

Abkommens hinterlegt.

Sie steht zur Annahme, durch

Unterzeichnung oder in anderer

Weise, durch Tunesien und durch

die teilnehmenden Regierungen

offen. Sie tritt zwischen der

Regierung Tunesiens und einer

teilnehmenden Regierung in

Kraft, sobald sie von der Regierung

Tunesiens und von dieser

Regierung angenommen worden

ist.

3. Der Generaldirektor übermittelt

eine beglaubigte Abschrift

dieser Niederschrift und eine

Mitteilung über jede Annahmeerklärung

an die Regierung Tunesiens

und an jede Vertragspartei

des Allgemeinen Abkommens.

GESCHEHEN zu Genf am

zweiten November neunzehnhundertzweiundachtzig,

in einer

einzigen Urschrift in englischer

und französischer Sprache, wobei

beide Texte authentisch sind.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde

wurde am 27. April 1984 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß

ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

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