Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
227_1972 AT

227. Bundesgesetz: Unentgeltliche Veräußerungen von unbeweglichem Bundesvermögen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Bundesgesetz: Unentgeltliche Veräußerungen von unbeweglichem Bundesvermögen

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist

ermächtigt, nachstehende Liegenschaften zu folgenden

Schätzwerten unentgeltlich zu veräußern

§ 2. Zwecks Instandsetzung und künftiger

Instandhaltung der zu übertragenden Baulichkeiten

leistet der Bund an die Geschenknehmer

zu Handen der Erzdiözese Wien einen einmaligen

Geldbetrag von 10 Millionen Schilling.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind der Bundesminister für Finanzen (hinsichtlich

§ 1) und der Bundesminister für Unterricht

und Kunst (hinsichtlich § 2) betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →