Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
227_1962 AT

227. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Entrichtung eines Beitrages zur Förderung der Milchleistungskontrolle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Entrichtung eines Beitrages zur Förderung der Milchleistungskontrolle.

Auf Grund des § 7 a des Marktordnungsgesetzes,

BGBl. Nr. 276/1958, in der Fassung der

5. Marktordnungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 220/

1962, wird verordnet

Im § 2 der Verordnung des Bundesministeriums

für Land- und Forstwirtschaft vom 1. August

1960, BGBl. Nr. 164, über die Entrichtung

eines Beitrages zur Förderung der Milchleistungskontrolle

hat der erste Satz zu lauten

„Der Beitrag gemäß § 1 ist an den Milchwirtschaftsfonds

(in den folgenden Bestimmungen als,

Fonds' bezeichnet) zu entrichten; seine Höhe

beträgt für das Kilogramm Vollmilch 0'0075 S."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →