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227_1959 AT

227. Kundmachung: Weitere Beitritte beziehungsweise Ratifikationen zum Weltnachrichtenvertrag.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Kundmachung: Weitere Beitritte beziehungsweise Ratifikationen zum Weltnachrichtenvertrag.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates

des Weltnachrichtenvereines sind nachstehende

Staaten dem Weltnachrichtenvertrag, BGBl.

Nr. 132/1956, beigetreten beziehungsweise haben

diesen ratifiziert

Bolivien, Kuwait, Panama.

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