227_1959
AT
227. Kundmachung: Weitere Beitritte beziehungsweise Ratifikationen zum Weltnachrichtenvertrag.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 227. Kundmachung: Weitere Beitritte beziehungsweise Ratifikationen zum Weltnachrichtenvertrag.
1959_227_0 227. Kundmachung: Weitere Beitritte beziehungsweise Ratifikationen zum Weltnachrichtenvertrag.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates
des Weltnachrichtenvereines sind nachstehende
Staaten dem Weltnachrichtenvertrag, BGBl.
Nr. 132/1956, beigetreten beziehungsweise haben
diesen ratifiziert
Bolivien, Kuwait, Panama.