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227_1957 AT

227. Verordnung: Abänderung der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1957.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Verordnung: Abänderung der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung 1957.

Auf Grund des § 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes,

BGBl. Nr. 172/1950,

wird verordnet

§ 8 Abs. 4 der Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung

1957, BGBl. Nr. 48, hat zu lauten

„Die in den Tarifposten 40 und 265 angeführten

Verwaltungsabgaben können auch in

barem oder durch Einzahlung mit Erlagschein

entrichtet werden."

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