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227_1951 AT

227. Bundesgesetz: Wiederinkraftsetzung des Lastverteilungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Bundesgesetz: Wiederinkraftsetzung des Lastverteilungsgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Lastverteilungsgesetz 1949, BGBl. Nr. 255,

wird mit folgenden Änderungen mit Wirksamkeit

vom 1. Oktober 1951 wieder in Kraft gesetzt

a) Im § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und 3 und

§ 7 Abs. 4 ist die Bezeichnung „Bundesminister

für Energiewirtschaft und Elektrifizierung"

durch die Bezeichnung „Bundesminister

für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe" zu ersetzen;

b) Im § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 3, § 3 a Abs. 2,

§ 4, § 5 Abs. 5 und § 14 Abs. 1 ist die

Bezeichnung „Bundesministerium für Energiewirtschaft

und Elektrifizierung" durch

die Bezeichnung „Bundesministerium für

Verkehr und verstaatlichte Betriebe" zu

ersetzen;

c) § 3 Abs. 2 hat zu lauten

„Zur näheren Ausführung der im Abs. 1

genannten Maßnahmen kann das Bundesministerium

für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe Anordnungen erlassen; die Anordnungen

sind im Einklang mit den

grundsätzlichen Beschlüssen des Wirtschaftsdirektoriums

der Bundesregierung

(Bundesgesetz vom 4. April 1951, BGBl.

Nr. 104) zu treffen und in der „Wiener

Zeitung" kundzumachen. Sie treten am

Tage ihrer Kundmachung in Wirksamkeit,

sofern nicht in der Anordnung ein späterer

Wirksamkeitsbeginn festgesetzt wird."

d) § 14 Abs. 2 hat zu lauten

„Dieses Bundesgesetz tritt am 30. April

1952 außer Kraft."

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Betriebe betraut.

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