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227_1947 AT

227. Verordnung: Abänderungen der Kraftfahrverordnung 1947 und der Kraftfahr-Vergütungsverordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 227. Verordnung: Abänderungen der Kraftfahrverordnung 1947 und der Kraftfahr-Vergütungsverordnung.

Auf Grund des Kraftfahrgesetzes 1946, B. G. Bl.

Nr. 83/1947, wird im Einvernehmen mit den

beteiligten Bundesministerien verordnet

§ 1. Im § 3, Abs.(1), der Kraftfahr-Vergütungsverordnung,

B. G. Bl. Nr. 137/1937, in der Fassung

des Artikels IV der Kraftfahrrechts-Überleitungsverordnung,

B. G. Bl. Nr. 61/1947, wird

die Zahl „1200" durch „2400" ersetzt.

§ 2. Im § 102, Abs. (6), der Kraftfahrverordnung

1947, B. G. Bl. Nr. 83/1947, hat Z. 3 zu

lauten

„3. es darf die zulässige Höchsthöhe des Fahrzeuges

nicht überragen."

§ 3. § 1 dieser Verordnung tritt rückwirkend

auf den 1. August 1947 und § 2 am Tage nach

der Kundmachung dieser Verordnung in Wirksamkeit.

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