226_2000
AT
226. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 226. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
2000_226_2 226. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere
Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet.