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226_2000 AT

226. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 226. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet.

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