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226_1997 AT

226. Kundmachung: Flagge, Namen und Abkürzung der Internationalen Fernmeldeunion (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Namen und Abkürzungen dreier eigenständiger Organisationseinheiten im Rahmen dieser Union (in Englisch, Französisch und Spanisch)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 226. Kundmachung: Flagge, Namen und Abkürzung der Internationalen Fernmeldeunion (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Namen und Abkürzungen dreier eigenständiger Organisationseinheiten im Rahmen dieser Union (in Englisch, Französisch und Spanisch)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Flagge, der Name und die Abkürzung der Internationalen

Fernmeldeunion (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie die Namen und Abkürzungen

dreier eigenständiger Organisationseinheiten im Rahmen dieser Union (in Englisch, Französisch und

Spanisch), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht

aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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