226_1996
AT
226. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 226. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
1996_226_0 226. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Italien seinen Vorbehalt zu Art. 12
Abs. 3 Kundgemacht in BGBl. Nr. 314/1980 idF BGBl. Nr. 533/1986 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern (BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 90/1994) ab 26. August 1991 für weitere fünf
Jahre verlängert.