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226_1991 AT

226. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 226. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine

Nach Mitteilung der Französischen Regierung

hat das Vereinigte Königreich am 5. Dezember

1990 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen

Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden

der Untersuchung und Bewertung der Weine

(BGBl. Nr. 150/1957, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 439/1975) hinterlegt.

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