226_1991
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226. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 226. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine
1991_226_0 226. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Vereinheitlichung der Methoden der Untersuchung und Bewertung der Weine
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Nach Mitteilung der Französischen Regierung
hat das Vereinigte Königreich am 5. Dezember
1990 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen
Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden
der Untersuchung und Bewertung der Weine
(BGBl. Nr. 150/1957, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 439/1975) hinterlegt.