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226_1978 AT

226. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 226. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 401/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 17. März 1978,

BGBl. Nr. 154, über die Festlegung von Warenkontingenten

in der Einfuhr wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Abs. 1 gilt nicht

a) für typengebundene Ersatzteile zu importierten

Waren taiwanesischen Ursprungs,

wenn nachgewiesen wird, daß sie als Ersatzteile

für diese Waren Verwendung finden;

b) für Arten und Typen von Waren, deren

Nichterzeugung in Österreich nachgewiesen

wird;

c) für Gewebe der TNrn. ex 51.04 A 2,

ex 55.09 B und ex 56.07 B des Zolltarifes,

die ausschließlich zur Herstellung von

Stickereien verwendet werden und deren

Einfuhr im Rahmen von Erlaubnisscheinverkehren

erfolgt, sowie

d) für Gewebe der in der lit. c genannten

Tarifnummern, wenn nachgewiesen wird,

daß das zur Einfuhr gelangende Gewebe

ausschließlich als Leerstoff-Mitlieferung zu

Stickereien verwendet wird."

2. Die Anlage wird wie folgt geändert

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