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226_1951 AT

226. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 226. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über

das Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden

Fassung, wird kundgemacht

1. Im 36. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang

1951, hat das Ausgabedatum statt

„24. August 1950" richtig „24. August 1951"

zu lauten.

2. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom

1. August 1951, BGBl. Nr. 172, über gebührenrechtliche

Maßnahmen und Vorschriften

auf dem Gebiete des Fernmeldewesens (Fernmeldegebührenverordnung

1951), ist wie folgt zu

berichtigen

a) Im § 1 Abschnitt V Nr. 3 Z. 3 (S. 618)

hat es statt „für posteigene Leistungen"

richtig „für posteigene Leitungen" zu

lauten.

b) Im § 2 Abschnitt II Nr. 10 (S. 631) hat

es statt „Gebühren für die Leistung"

richtig „Gebühren für die Leitung" zu

lauten.

3. Im Bundesgesetz vom 4. Juli 1951,

BGBl. Nr. 173, über die Regelung des Kartellwesens

(Kartellgesetz) hat es im § 37 Z. 8 der

Anmerkungen statt „BGBl. Nr. . . ./1951"

richtig „BGBl. Nr. 173/1951" zu lauten.

4. Im Bundesgesetz vom 18. Juli 1951, BGBl.

Nr. 179, womit das Gesetz über das Branntweinmonopol

abgeändert und ergänzt wird, hat

es in der Einleitung statt „Deutsches RGBl. I

S. 325" richtig „Deutsches RGBl. I S. 336" zu

lauten.

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