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225_2000 AT

225. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Korneuburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 225. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Korneuburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Korneuburg errichtet.

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