225_2000
AT
225. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Korneuburg
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 225. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Korneuburg
2000_225_2 225. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Korneuburg
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine
weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Korneuburg errichtet.