225. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 692/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 110/1992, wird wie folgt geändert
Artikel I
1. Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt geändert
Nach „Bolivien" wird „Bosnien-Herzegowina", nach „Gambia" wird „Georgien" eingefügt.
2. Die Anlage 3 (Warenliste in der Einfuhr) wird wie folgt geändert: Die Unternummer 2005 90 lautet
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1992 in Kraft.