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225_1984 AT

225. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches und Erneuerung von Vorbehalten zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Dänemark

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 225. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches und Erneuerung von Vorbehalten zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Dänemark

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Dänemark zum Europäischen Übereinkommen

über die Adoption von Kindern (BGBl.

Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 475/1981) am 28. November

1983 folgendes erklärt

Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Übereinkommens wird

der Geltungsbereich ab sofort auf die Färöer-Inseln

ausgedehnt.

Gemäß Art. 25 Abs. 1 des Übereinkommens werden

die von Dänemark zu Art. 6 Abs. 1 und Art. 12

Abs. 1 des Übereinkommens erklärten Vorbehalte

auf die Dauer von fünf Jahren erneuert. Diese Vorbehalte

gelten auch für die Färöer-Inseln.

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