225_1984
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225. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches und Erneuerung von Vorbehalten zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Dänemark
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 225. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches und Erneuerung von Vorbehalten zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Dänemark
1984_225_0 225. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches und Erneuerung von Vorbehalten zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Dänemark
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Dänemark zum Europäischen Übereinkommen
über die Adoption von Kindern (BGBl.
Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 475/1981) am 28. November
1983 folgendes erklärt
Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Übereinkommens wird
der Geltungsbereich ab sofort auf die Färöer-Inseln
ausgedehnt.
Gemäß Art. 25 Abs. 1 des Übereinkommens werden
die von Dänemark zu Art. 6 Abs. 1 und Art. 12
Abs. 1 des Übereinkommens erklärten Vorbehalte
auf die Dauer von fünf Jahren erneuert. Diese Vorbehalte
gelten auch für die Färöer-Inseln.