Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
225_1954 AT

225. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die steuerliche Behandlung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter, durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 225. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die steuerliche Behandlung der kurzlebigen Wirtschaftsgüter, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und des

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 3. Juli 1954, Z. V 14/54-9, die

Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen

vom 5. September 1949, Z. 68.612-9/1949,

über die steuerliche Behandlung der kurzlebigen

Wirtschaftsgüter, kundgemacht im Amtsblatt der

Österreichischen Finanzverwaltung, Jahrgang

1949, Stück 19, Nr. 203, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Diese Aufhebung tritt mit dem Tage der

Kundmachung in Wirksamkeit.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →